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Berufsbeschreibung:
Der Hauptaufgabenbereich eines Luftfahrzeugprüfers ist die Überprüfung und Zertifizierung von Luftfahrzeugen, sowie deren Baugruppen
und Komponenten, z.B. Triebwerken, Fahrwerken oder Einzelgeräten. Erst die durch den Prüfer nach eingehender Überprüfung per Stempel oder
Unterschrift bescheinigte Freigabe erlaubt es ein Luftfahrzeug zu betreiben oder eine Baugruppe zum Betrieb in ein Luftfahrzeug einzubauen.
Der Beruf des Luftfahrzeugprüfers kann im Angestelltenverhältnis bei einem vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Betrieb, aber auch als selbständige Tätigkeit
ausgeübt werden. |
Ausbildung:
Der Beruf des "Prüfer von Luftfahrtgerät" ist nach dem Berufsbildungssgesetzt kein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Berechtigung zur Tätigkeit
als Prüfer von Luftfahrtgerät ist an Berechtigungen gebunden, die nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt werden.
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 (Quelle: Lufthansa Technik) |
 (Quelle: Lufthansa Technik) |
 (Quelle: Lufthansa Technik) |
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